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19.08.2021

3 G - Ab Heute!

Laut des neuen Beschlusses der Bundes- und Landesregierung vom 18.8.2021, ist ab einer Inzidenz von 35 eines jeweiligen Landkreises, der Nachweis einer Testung unter den nachfolgenden Punkten erforderlich:

-mit negativem Testergebnis (nicht älter als 24 Std)
-mit Nachweis über Genesung
-mit vollständigem Impfschutz (14 Tage nach der 2. Impfung, nachzuweisen über App oder Impfpass)
Diese Regelung gilt ab heute, dem 19.8.2021 oder einer Inzidenz, höher 35.



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